Ablauf der Anmeldung zur Abschlussarbeit

 Zu Beginn des 5. Semesters

  • Zu Beginn des 5. Semesters führt der Studierende Gespräche über die Betreuung der Abschlussarbeit mit dem Erstprüfer und dem Zweitprüfer.

 

Im 6. Semester (Abschlusssemester):

 

  • Der Studierende meldet sich nach der Zusage der Prüfer in der Regel spätestens 14 Tage (Antragsschluss) vor dem Ausgabetermin der Abschlussarbeit (Themenvergabe) im Studierendensekretariat an. Der Studierende nutzt hierfür das Online-Formular:

 

Antrag für die Abschlussarbeit.

  • Das Studierendensekretariat prüft die Voraussetzungen.

 

  • Das Studierendensekretariat fragt per E-Mail den Erstprüfer nach dem Abschlussthema – der Zweitprüfer erhält eine Kopie der Mail.

 

  • Der Erstprüfer benennt das Thema und schickt es per E-Mail an das Studierendensekretariat.

 

  • Das Studierendensekretariat erstellt das Themenblatt und schickt es per E-Mail zum Studierenden (am Vergabetermin).

 

  • Der Studierende nimmt den Aus- und Abgabetermin zur Kenntnis, druckt das Themenblatt aus, unterschreibt es und schickt es per Post oder per Fax an das Studierendensekretariat oder gibt es persönlich im Studierendensekretariat ab.

 

Termine zu den Abschlussarbeiten (Antragsschluss und Themenvergabe)

 

 

Sommersemester 2012:

Antragsschluss 08.03.2012

Themenvergabe 22.03.2012

 

Antragsschluss 12.04.2012

Themenvergabe 26.04.2012

 

Antragsschluss 17.05.2012

Themenvergabe 31.05.2012

 

Antragsschluss 28.06.2012

Themenvergabe 12.07.2012

 

Antragsschluss 30.08.2012

Themenvergabe 12.09.2012

Anmeldung und Ablauf des Wissenschaftlichen Praxisprojektes bzw. des Praxisprojektes

 

Das Wissenschaftliche Praxisprojekt bzw. das Praxisprojekt ist ein Pflichtmodul des 6. Semesters. Die Studierenden absolvieren dann ein mindestens 12 Wochen umfassendes Praktikum in einem Unternehmen.

Ausnahme: Studierende der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik, die nach der genehmigten Fassung der Studienordnung vom 16. September 2009 studieren. Für dies gilt ein Praktikum mit einer Länge von acht Wochen.


Das Modul wird mit einem Leistungsnachweis in Form eines Projektberichtes/Praxisberichtes abgeschlossen. Die Korrektur des Projektberichtes/Praxisberichtes erfolgt durch den betreuenden Professor.
Häufig erfolgt eine Kopplung des Wissenschaftlichen Praxisprojektes bzw. des Praxisprojektes mit der Bachelorarbeit. Das heißt, während des Wissenschaftlichen Praxisprojektes bzw. des Praxisprojektes wird im Unternehmen ein Thema bearbeitet, das später in der Bachelorarbeit weiter vertieft wird.

Anmeldeverfahren und Verlauf:

 

  • Es gibt keine vorgegebenen Starttermine für das Wissenschaftliche Praxisprojekt bzw. das Praxisprojekt. Es kann auch vor Beginn des 6. Semesters, zum Beispiel direkt nach der Klausurphase im Februar begonnen werden.
  • Der Studierende sucht sich ein Unternehmen für das Wissenschaftliche Praxisprojektes bzw. des Praxisprojektes.
  • Der Studierende sucht sich einen betreuenden Professor
  • Der Vertrag für das Wissenschaftliche Praxisprojekt bzw. für das Praxisprojekt muss vom Studierenden, betreuenden Professor und dem Unternehmen unterschrieben werden und im Studierendensekretariat abgegeben werden.
  • Der Projektbericht/Praxisbericht muss spätestens 14 Tage nach Beendigung der Praxisphase im Studierendensekretariat abgegeben werden.
  • Der Bericht wird dann an den betreuenden Professor weitergeleitet. Dieser teilt dem Studierendensekretariat das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) mit.

 

Vertrag für das Wissenschaftliche Praxisprojekt bzw. das Praxisprojekt